KinderPaCT Bremen – ehem. Ambulanter Palliativdienst für Kinder und Jugendliche in Bremen

21.11.2024

Tag der Kinderrechte

Am 20.11.1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet – sie gilt natürlich auch für Palliativ-Kinder.

Die UN-Kinderrechtskonvention zeigt in 54 Artikeln, welche Rechte Kinder weltweit haben.
Dazu zählt etwa das Recht auf …
… bestmögliche Entwicklung … Privatsphäre
… Teilhabe
… Förderung und Bildung
… eigene Meinung
… Freizeit

Ein Kinderrecht ist es auch, bei den Eltern zu leben. Dieses Recht lässt sich für lebensverkürzend erkrankte Kinder und Jugendliche nur dann umsetzen, wenn es eine entsprechende ambulante Versorgung gibt. Genau die leisten wir beim ambulanten Palliativdienst KinderPaCT Bremen. Wir engagieren uns nach Kräften dafür, dass die Kinder nicht in die Klinik müssen, sondern zu Hause bei ihren Familie bleiben können.

Katharina Heubach, pflegerische Leitung des KinderPaCT, betont die Wichtigkeit der Kinderrechte für die Arbeit: „Wir haben zwar die gesamte Familie und darüber hinaus auch die anderen Systeme, in denen sich unsere jungen Patient:innen bewegen, im Blick, aber oberste Priorität hat für uns immer das Wohl des Kindes. Deshalb intervenieren wir auch, wenn wir den Eindruck haben, dass etwas nicht zum Wohl des Kindes geschieht. Diese wichtige Verantwortung ist Außenstehenden selten bewusst.”

Zu erkennen, was genau im Sinne der Kinder ist, die das Palliativteam versorgt, ist schwierig. Denn die meisten können sich nicht verbal, teilweise auch nicht mit Hilfsmitteln der unterstützten Kommunikation ausdrücken. Aber genau deshalb verstehen sich die KinderPaCT-Mitarbeiter:innen als Sprachrohr des Kindes. „Wir versuchen ihnen eine Stimme zu geben, auch wenn sie nicht sprechen können. Dafür müssen wir gut beobachten, allen gut zuhören, die mit dem Kind zu tun haben, und vor allem auch die kleinen, oft nonverbalen Zeichen des Kindes oder Jugendlichen lesen lernen.“

Für das einzustehen, was die Kinder wollen, heißt auch mal, mit den Eltern ins Gespräch zu kommen. “Dabei geht es nicht um Kindeswohlgefährdung. Die gab es als absolute Ausnahme auch mal, aber Eltern wollen in aller Regel das Allerbeste für ihr Kind. Nur sind sie eben sehr nah dran am Kind – verständlicherweise. Deshalb ver-suchen wir ihnen die Perspektive des Kindes nahezubringen, wenn wir das Gefühl haben, sie gerät neben all den Herausforderungen aus dem Blick.”

Ganz bewusst hat sich das KinderPaCT-Team dagegen entschieden, jeder Familie eine feste Pflegekraft zuzuweisen. “Es ist wichtig, ein wenig professionelle Distanz zum System der Familie zu wahren. Das heißt nicht, dass wir weniger herzlich oder empathisch sein wollen. Das heißt nur, dass wir im Sinne des Kindes objektiv bleiben wollen. Auch, um dessen Rechte besser wahren zu können” erklärt Katharina Heubach.

Damit das KinderPaCT-Pflegeteam noch besser auf die Einhaltung der Kinderrechte achten kann, möchte es einen Teamtag zum Thema Kinderschutz durchführen. Um eine:n qualifizierte:n Trainer:in buchen zu können, ist das Team auf Spenden angewiesen.

Spendenkonto KinderPaCT
IBAN DE97 2905 0101 0081 6204 94
Kennwort “Kinderschutz”

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